#49 - Vorsätzlicher Vorsatz
4 Fäuste für ein Horrido - A podcast by 4 Fäuste für ein Horrido
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Im Strafrecht ist der Vorsatz zwingendes Tatbestandsmerkmal (§ 15 StGB) der Verwirklichung einer Straftat. Sofern nichts anderes bestimmt ist, bedarf es daher immer des Vorsatzes (außer bei den explizit genannten Fahrlässigkeitsdelikten, beispielsweise §§ 222, 229, 306d StGB). Ist kein bestimmter Grad des Vorsatzes gefordert (z. B. „absichtlich“) genügt immer die schwächste Vorsatzform des dolus eventualis (bedingter Vorsatz).