Folge 52 – Der Urkundenprozess

Die heutige Folge beschäftigt sich – neben der Beantwortung einiger Fragen aus den Kommentaren und Emails – mit der besonderen Verfahrensart des Urkundenprozesses. Es werden das Vorverfahren, das Nachverfahren und insbesondere das Vorbehaltsurteil und seine Bindungswirkungen erörtert. Klarstellung zu Folge 25 * Folge 25 – Rechtsbehelfe der Zwangsvollstreckung Teil 2 (Klauselrechtsbehelfe: Sofortige Beschwerde, Klage auf Erteilung der Klausel, Klauselerinnerung und Klauselgegenklage) Das Vorverfahren im Urkundenprozess: * § 592 ZPO* § 593 ZPO* § 595 ZPO* § 596 ZPO* § 597 ZPO* § 598 ZPO* § 599 ZPO* § 708 Nr. 4 ZPO Das Nachverfahren im Urkundenprozess: * § 600 ZPO* § 302 ZPO

Om Podcasten

Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich entweder bereits in der Zivilstation befinden oder diese abgeschlossen haben und den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten. Für Referendarinnen und Referendare, die sich gerade auf das Examen vorbereiten, sollte der Podcast als Möglichkeit der Wiederholung dienen. Dies ist besonders nötig, da vor dem Staatsexamen die zivilrechtliche Arbeitsgemeinschaft am längsten zurückliegt. Zwar findet in Sachsen-Anhalt vor dem Examen noch eine zwangsvollstreckungsrechtliche Arbeitsgemeinschaft statt, in der auch die grundlegenden Strukturen der zivilrichterlichen Arbeitsweise wiederholt werden. Allerdings liegt hier der Fokus aus meiner Erfahrung doch noch eher auf der Vermittlung des „neuen“ Zwangsvollstreckungsrechts, so dass die Wiederholung oft zu kurz kommt. Der Podcast ist hinsichtlich seiner Kapitelmarken so konzipiert, dass diese erfahrenen Referendarinnen und Referendare entsprechend für sie nicht mehr relevante Teile überspringen können.