Wer darf auf Beerdigungen sprechen?

Auf den Tag genau - A podcast by Jan Fusek, Fabian Goppelsröder und Robert Sollich

Freidenker gab es selbstverständlich auch schon im Kaiserreich, und auch weltliche Begräbnisse waren seinerzeit theoretisch irgendwie wohl möglich. Umfängliche Religionsfreiheit im Rahmen einer juristischen Trennung von Staat und Kirche und das sich daraus ableitende Recht auf eine Freiheit von Religion noch im Tode garantierte in Deutschland jedoch erst die Weimarer Verfassung. Auf diese berief sich denn auch ein sogenannter ‘Laienredner‘, der im Groß-Berliner Ortsteil Altglienicke am offenen Grab eines Freundes von einem Kirchenratsvertreter an der Ausübung seiner Tätigkeit mit Hinweis auf eine fehlende Redegenehmigung gehindert und hinterher sogar mit einem Strafmandat belegt wurde. In zweiter Instanz erwirkte er einen Freispruch erster Klasse, das kirchliche Monopol auf Beerdigungen war aufgehoben. Die Freiheit vom 9. Dezember 1920 vernahm es mit Genugtuung. Es liest Paula Leu.

Visit the podcast's native language site