Woran müssen wir vor Inkrafttreten des Mehrwertsteuer-Digitalpaketes zum 1. Juli denken?

Dr. Jörg Grune und Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen nehmen das sog. Mehrwertsteuer-Digitalpaket unter die Lupe. Am 1. Juli ist es so weit: Die derzeitige Versandhandelsregelung wird durch die Fernverkaufsregelung abgelöst. Damit sind die derzeitigen Regeln, die noch auf Überlegungen aus dem Jahr 1993 zurückgehen, passé. Was ändert sich konkret? An die Stelle der nationalen Lieferschwellen tritt eine europaweit einheitliche Geringfügigkeitsschwelle von 10.000 €. Damit dürften auch viele kleinere Unternehmen plötzlich in den Anwendungsbereich rutschen. Zum Glück kommt die Neuregelung mit einer verfahrensrechtlichen Erleichterung: Unternehmer können ihre im EU-Ausland steuerpflichtigen Fernverkäufe nämlich zentral über den sog. One-Stop-Shop melden. Aber Achtung! Radeisen und Grune betonen: „Wer das besondere Besteuerungsverfahren nutzen möchte, muss sich bis Ende Juni dafür registrieren.“

Om Podcasten

Mit rund 1.600 Steuerberater*innen ist der Deutsche Steuerberatertag der Branchentreff des Jahres. Diskutiert werden vor allem wesentliche Aspekte des Kanzleimanagements und Kanzleialltags, aber auch aktuelle steuer- und berufsrechtliche Herausforderungen. Kreative Lösungsansätze, kompakte und verständliche Updates und ein Blick über den Tellerrand. Ausgewählte Themen der Workshops und Diskussionsrunden verpacken wir in diesem Podcast in kurze Häppchen und liefern Know-How und Inspirationen to go.