AfD Hessen darf als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ beobachtet werden - Nr.: 8163
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Der hessische AfD-Landesverband darf vorläufig als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingestuft und mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden. Die AfD-Landesspitze will sich im Hauptsacheverfahren in Wiesbaden weiter dagegen wehren.