Impfpflicht? Impfnötigung! | Von Peter Haisenko

Den vollständigen Standpunkte-Text (inkl ggf. Quellenhinweisen und Links) findet ihr hier: https://kenfm.de/impfpflicht-impfnoetigung-von-peter-haisenko/ Ein Standpunkt von Peter Haisenko. Nötigung ist ein Straftatbestand und wird mit Gefängnis bis zu fünf Jahren geahndet. Die Art und Weise, wie Impfunwillige mit Drohungen zur COVID-Impfung getrieben werden, ist Psychoterror, der nur noch als Nötigung bezeichnet werden kann. Warum haben sich Menschen die Spritze verpassen lassen, die gegen Corona schützen soll? Mit einem Mittel, das nur eine Notzulassung hat und keineswegs den etablierten Standards für Impfstoffe gerecht wird. Da gibt es zunächst diejenigen, die einigermaßen überzeugt sind, dass ihnen der Bankkaufmann nur die reine Wahrheit erzählt und Angst und Panik wegen der Pandemie berechtigt, ja lebenserhaltend sind. Der verharmlosend „Piks“ genannte Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit hilft ihrem seelischen Gleichgewicht. Wie groß der Prozentsatz dieser ist, ist schwer einzuschätzen. Mein persönlicher Eindruck ist aber, dass es sich nur um eine Minderheit handeln kann. Warum lassen sich diejenigen spritzen, die das nicht aus der Überzeugung tun, wirklich etwas Notwendiges für ihre Gesundheit anzunehmen?Die meisten Geimpften, mit denen ich gesprochen habe, sagen, dass sie sich haben impfen lassen, weil sie den Einschränkungen für Ungeimpfte entkommen wollen. Weil sie in Urlaub fahren wollen oder Orte ohne Test betreten, für deren Zutritt ein frischer Test verlangt wird. Oder eben ein Impf- oder Genesungsnachweis. Allein Letzterer ist schon hochproblematisch. Alle, diesmal wirklich alle Fachleute, inklusive der regierungsamtlichen Stellen, gehen davon aus, dass ein hoher Prozentanteil an COVID-Infektionen unerkannt verlaufen ist. Das heißt, man hat sich das Virus eingefangen, der Körper hat es ohne Symptome unbemerkt abgewehrt und sich so eine natürliche Immunität erworben. Die Meinungen dazu variieren nur in der Annahme des Prozentsatzes: Sind diese symptomfrei Immunisierten nun das Doppelte oder das Zehnfache der durch Tests erkannten Infektionen? Ein Test für Gesunde ist nicht vorgesehen, ob sie sich unbemerkt immunisiert haben oder schon immer immun waren. So gilt auch für sie, dass sie sich „freiimpfen“ lassen sollen. Drohung aus dem Kanzleramt: Impfpflicht durch die Hintertür. Täglich werden wir traktiert mit neuen Meldungen, welches Reiseziel mit welchen Einschränkungen belegt worden ist oder in wenigen Tagen sein wird. Man kann den Überblick nicht mehr behalten. Selbst wenn man sich schon in einem bislang als ungefährlich eingestuften Reiseland aufhält, kann man nicht sicher sein, ob man nicht nach der Rückkehr aus dem plötzlich als Hochrisikogebiet eingestuften Land für zwei Wochen in Quarantäne muss. Inklusive Gehaltsverlust, wegen der verordneten Fehltage am Arbeitsplatz. Es sei denn, man ist schon zweimal geimpft. Dass das weder vor Infektion noch Erkrankung oder sogar Tod schützt, ist bekannt und setzt so den unsäglichen Propagandaverfahren die Krone auf. Aber wer eben doch endlich wieder einmal sein geliebtes Urlaubsziel aufsuchen möchte, der muss schon über starke Nerven oder Durchhaltevermögen verfügen, seine Reise ohne Impfung anzutreten und sich so andauernder Testpflicht auszusetzen. Aber auch das reicht nicht aus. In den Medien werden andauernd Zitate publiziert, wenn sich Hinz und Kunz mit Forderungen nach Einschränkungen für Ungeimpfte auskotzen. Kein Kino, keine Disco, kein Restaurant, kein Fußballstadion oder Konzert soll betreten werden dürfen, ohne Impfung. Bisher waren das keine „regierungsamtlichen“ Verlautbarungen, aber es kamen von der Regierung auch keine klaren und eindeutigen Absagen für diese grundgesetzwidrigen Forderungen der Soziopathen im Schlepptau des Obersoziopathen Lauterbach. Seit diesem Wochenende sieht das anders aus. Da hat sich Kanzleramtsminister Helge Braun in einem Interview in der BamS unmissverständlich für eine Impfpflicht durch die Hintertür ausgesprochen. Konkret macht er deutlich, dass es für Ungeimpfte „weitere Verschärfungen geben müsse. Gewisse Angebote wie Restaurant, Kino und Stadionbesuche wären dann selbst für negativ getestete Ungeimpfte nicht mehr möglich.“ Klare Sache: Hier wird das im Grundgesetz garantierte Gleichheitsprinzip ausgehebelt. Hier geht es um gehorsames Untertanentum. Wer sich dem Impfzwang unterordnet, erhält Privilegien, wer dagegen aufmuckt, muss mit Repressalien rechnen. Es droht Freiheitsentzug. Aber ist das Grundgesetz in Merkels Kanzleramt nicht schon lange nur noch lästige Staffage?Nötigung ist ein Straftatbestand. Oben drauf der Psychoterror, diesmal von der Kanzlerin selbst und den Landesfürsten: Wer sich nicht impfen lässt handelt unsolidarisch, gefährdet das Leben anderer und ist letztlich schuld daran, dass der nächste Lockdown unumgänglich wird. Hier wird wieder einmal die Realität verdreht. Die Impf-Soziopathen bezeichnen Impfunwillige als Soziopathen. Dabei könnte es doch so einfach sein. Wer Angst vor dem Virus hat, der soll sich impfen lassen. Dann ist er doch laut Propaganda geschützt. Dann kann es ihm doch gleichgültig sein, ob Ungeimpfte frei herumlaufen. Es müssten dann doch nur diese sein, die dem Risiko einer Infektion oder Krankheit ausgesetzt sind. Warum also wird der Impfterror betrieben? Doch nicht zum Schutz der Geimpften? Oder weiß man in Regierungskreisen, dass die Impfungen für die Katz sind? Wie sonst wäre es zu erklären, dass derart massiv zur Impfung genötigt wird?Und es ist Nötigung! § 240 „Nötigung“ beschreibt das so: Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Der Versuch ist strafbar. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht. Rechtswidrig? Renommierte Verfassungsrechtler haben festgestellt, dass die Regierung rechtswidrig im Sinne des Grundgesetzes gehandelt hat, indem sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit missachtet hat. Zudem ist unklar, welches Ziel verfolgt wird. Dass das Virus nicht „ausgerottet“ werden kann, ist Konsens. Dass die Pharmaindustrie mit Milliardensummen bedacht wird, ebenfalls. Was also ist der „angestrebte Zweck“ und kann er etwas anderes als „verwerflich“ sein? Gewalt? Was kann ein Bußgeld oder eine Zutrittsverweigerung anderes als Gewaltanwendung sein. Die Drohungen mit „empfindlichen Übeln“ sind allgegenwärtig, in Form von Verweigerung von grundgesetzlichen Freiheiten für Ungeimpfte. Es sind Fälle bekannt, dass Schwangere in direktem Zusammenhang mit der Impfung ihr Kind verloren haben. Wer also mit obigem Repertoire Schwangere zur Impfung nötigt, macht sich eines besonders schweren Falls schuldig und missbraucht damit seine Stellung als Amtsträger. So hat sich nicht nur die Regierung der Nötigung schuldig gemacht, sondern auch alle ihr gewogenen Medienleute, die die Nötigung der Regierung transportieren und so erst die Schlagkraft verleihen. Eine Impfpflicht gibt es nicht und das wird gebetsmühlenartig ständig wiederholt. Die gibt es offiziell tatsächlich nicht, aber wie die Impfunwilligen zunehmend drangsaliert werden, kann nur noch als Impfnötigung bezeichnet werden. Ich wiederhole es: Wer einen Menschen mit Androhung eines empfindlichen Übels zu einer Impfung zwingen will, begeht den Akt der Nötigung. Die Aberkennung grundgesetzlich garantierter Rechte ist ein empfindliches Übel. Was sonst? Die Frage bleibt nur noch, ob sich ein deutsches Gericht finden wird, das die professionellen und „ehrenamtlichen“ Nötiger ihrer gerechten Strafe zuführen wird. Der Versuch, das herzustellen, ist bereits unternommen worden. Und zwar von einem mutigen Juristen in Baden Württemberg. Dessen „Anregung zur Aufnahme von Ermittlungen“ stelle ich hier vor und auch dieser Jurist kommt zu dem Schluss, dass Nötigung vorliegt…weiterlesen hier: https://kenfm.de/impfpflicht-impfnoetigung-von-peter-haisenko/ +++ KenFM jetzt auch als kostenlose App für Android- und iOS-Geräte verfügbar! Über unsere Homepage kommt Ihr zu den Stores von Apple und Google. 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