Grundsatzentscheidung - Keine zweite Anklage für dieselbe Tat

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Die Richter am Bundesverfassungsgericht haben eine Reform der Strafprozessordnung gekippt. Das bedeutet: Wer einmal freigesprochen wurde, darf nicht noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden. Damit ist ein Gesetz von 2021 verfassungswidrig. **********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: Tiktok und Instagram.

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