Die Erneuerbaren und das "überragende öffentliche Interesse"

Die Bundesregierung will den Ausbau der erneuerbaren Energien erheblich beschleunigen. Dazu gibt es die unterschiedlichsten Ansätze und Maßnahmen. Eine der rechtlichen Änderungen des Gesetzgebers dazu ist, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen der erneuerbaren Energien nun im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen. So formuliert in Paragraf 2 des neuen EEG. Was das „überragende öffentliche Interesse“ eigentlich ist und welche rechtlichen Wirkungen die Neuregelung hat, darüber spricht Moderatorin Anke Ortmann mit Dr. Silke Christiansen, Leiterin der KNE-Rechtsabteilung.

Om Podcasten

Dialoge – Debatten – Denkanstöße: Der KNE-Podcast beschäftigt sich mit aktuellen Fragen rund um die naturverträgliche Energiewende. Wie können Vogelkollisionen an Windenergieanlagen vermieden werden, wie lassen sich Konflikte beim Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort klären, und was alles muss berücksichtigt werden, damit eine Erneuerbaren-Anlage genehmigt werden kann? Diesen und vielen weiteren Fragen gehen die Moderatoren und Moderatorinnen mit ihren Gästen nach. In den Gesprächen mit unseren Gästen werden die Themen aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln erörtert und diskutiert. So kann es durchaus auch kontroverse Meinungen geben. Die Aussagen unserer Gäste spiegeln somit nicht zwangsläufig die Meinung des KNE wider. Mehr über das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende finden Sie unter www.naturschutz-energiewende.de. Sie haben Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie uns an [email protected]