Das Recht auf Zweitmeinung
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Der Gemeinsame Bundesausschuss hat kürzlich beschlossen, dass Patient:innen einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung haben, bevor sie sich an der Wirbelsäule operieren lassen, erläutert Dr. Dennis Ballwieser. Er ist Arzt und Chefredakteur der Apotheken Umschau.