So geht Brandschutz!: #078 - Bescheinigung Brandschutz III: Abweichung auf Umwegen
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Es gibt sie tatsächlich: Bauvorhaben, die zu 100% dem Baurecht entsprechen, einen geringen Schwierigkeitsgrad aufweisen und somit grundsätzlich nicht unter die Prüfpflicht fallen. Doch, wie so oft, gibt es sogar hier Ausnahmen. Dann nämlich, wenn die “Voraussetzungen für eine Abweichung der brandschutztechnischen Anforderungen” gegeben sind. Hier kommt die Bescheinigung Brandschutz III ins Spiel. Was es mit dieser formaljuristischen Aussage auf sich hat, um welche Abweichungen es sich handeln kann und wer für das Ausstellen dieses Papiers tatsächlich zuständig ist, erfährst du in der heutigen Folge. 🔥 Reinhören lohnt sich! Und wenn du meine Expertise als Sachverständiger wünschst oder einen maßgeschneiderten Brandschutz für dein Gebäude ausgearbeitet haben möchtest, dann kontaktiere uns. Geh auf www.tub-brandschutz.com und buche dort ein kostenloses Erstgespräch.