#23.8: Zivilrechtliche und steuerliche Zulässigkeit von disquotalen Gewinnausschüttungen

TAXpod - A podcast by Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann

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Besonders bei Personengesellschaften bestehen vielfältige wirtschaftliche Motive dafür, disquotale Gewinnverteilungen zu vereinbaren. Doch auch für Ausschüttungen aus Kapitalgesellschaften sind Abweichungen der Gewinnverteilung von der kapitalmäßigen Beteiligung von großer praktischer Bedeutung. Eine gewisse Unsicherheit herrscht jedoch bei der Frage, inwieweit sie zivilrechtlich sowie steuerlich zulässig sind bzw. akzeptiert werden. Hierzu hat der BFH hat in der jüngeren Vergangenheit nicht nur die Grenzen der zivilrechtlichen Wirksamkeit plastisch dargestellt, sondern darüber hinaus entschieden, dass das Steuerrecht eine zivilrechtlich wirksame Gewinnverteilung akzeptiert. So besagt zunächst das Urteil vom 28. September 2021 (VIII R 25/19), dass eine wirksam vereinbarte abweichende Gewinnverwendung steuerlich zu akzeptieren ist. Dies gilt beispielweise im Falle einer Gewinnthesaurierung durch einen Gesellschafter. Exakt ein Jahr später entschied der BFH mit einem weiteren Urteil (VIII R 20/20) in Bekräftigung der bisherigen Rechtsprechung, dass dies auch für eine abweichende Gewinnverteilung gilt. Welche Anforderungen stellt das Zivilrecht an zulässige disquotale Gewinnverteilungen? Lassen sich die Aussagen des BFH auch auf Personengesellschaften übertragen? Wann wird eine disquotale Gewinnverteilung zur Schenkung? Und welche Gestaltungsmöglichkeiten ermöglicht die gefestigte BFH-Rechtsprechung nun in der Praxis? Die Auswirkungen der beiden Urteile und mehr diskutieren wir in dieser TAXpod-Episode gemeinsam mit Prof. Dr. Christine Osterloh-Konrad, an deren Lehrstuhl an der Universität Tübingen unter anderem zur Schnittstelle von Unternehmenssteuerrecht und Zivilrecht geforscht wird, die erkennbar bei disquotalen Gewinnausschüttungen besondere Relevanz hat. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

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